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Kanzlei U+C Rechtsanwälte -die Abmahner:Auch die Verbraucherzentrale befasst sich schon mit dem Thema
Sturmgeschädigt?

Kanzlei U+C Rechtsanwälte -die Abmahner:Auch die Verbraucherzentrale befasst sich schon mit dem Thema

Erstmals wurden nun massenhaft Abmahnungen wegen Streaming versandt. Betroffene sollten Forderungen nicht ungeprüft nachkommen und Beratung suchen.
Es geht um das Streaming eines Pornofilms (z. B. Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com: Zahlreiche Betroffene wurden von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bereits abgemahnt. Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts – eine teure Klage kann die Folge sein. In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Denn das ist bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dies gilt umso mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Betroffene sollten sich dringend Rechtsrat holen. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese nach unseren derzeitigen Erkenntnissen zu weit gefasst ist.

Ferner ist nicht nachzuvollziehen, warum Urmann und Collegen als Gegenstandswert 1.080 Euro ansetzen. Nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde der Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung auf 1.000 Euro beschränkt. Dieses Gesetz ist am 8. Oktober 2013 in Kraft getreten. Dies führt dazu, dass die Geschäftsgebühr 149,50 Euro statt 104 Euro beträgt. Dieses Geschäftsgebaren ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig.

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