Im Fall des im August nach sieben Jahren aus der bayrischen Psychiatrie freigekommenen Gustl Mollath hat nun das Bundesverfassungsgericht frühere Beschlüsse zur Unterbringung des Mannes aufgehoben.Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg seien unzureichend begründet und verletzten die Freiheitsrechte Mollaths, wie das Gericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschied. Mollath hat damit gute Aussichten auch auf Schadensersatz. Den Lebenszeitdiebstahl bezahlt dir Keiner.