Start Allgemein Richtig Riestern

Richtig Riestern

113

Sie möchten einen Riester-Vertrag abschließen? Banksparplan? Fondssparplan? Rentenversicherung? Sie haben vermutlich gehört, dass „alles sehr kompliziert ist”. Das stimmt auch. Dann möchten Sie sich nicht zu ausführlich damit beschäftigen und wollen einfach nur wissen: Was soll ich machen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Müssen Sie „riestern“? Sollten Sie? Wie viel? Und können Sie überhaupt?

Keiner muss. Aber (fast) jeder sollte, denn „Riestern“ lohnt sich. Voraussetzung ist nur, dass Sie oder Ihr Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder verbeamtet ist. Wer einen Vertrag abschließt, bekommt vom Staat eine Zulage in Höhe von 154 Euro pro Person, für jedes Kind weitere 185 Euro im Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder steigt die Kinderzulage sogar auf 300 Euro. Um diese Förderung zu erhalten, müssen Sie nur 4 Prozent Ihres Einkommens einzahlen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist immer das Bruttogehalt des Vorjahres.

Beispiel: Eine allein erziehende Mutter mit einem Kind verdiente im Jahr 2011 20.000 Euro brutto. Ihre Sparrate wäre 800 Euro im Jahr. Davon kann sie die Zulage für sich (154 Euro) und das Kind (185 Euro) abziehen. Sie muss also nur 461 Euro im Jahr – das macht knapp 40 Euro pro Monat – auf einen Sparvertrag einzahlen. Am Ende des Jahres stehen auf ihrem Konto aber 800 Euro plus Zinsen. Die Rendite eines solchen Sparvertrages ist unschlagbar gut! Bis zum Rentenalter hat sich ein ordentliches Kapital gebildet, das man dann Monat für Monat aufzehren kann und so seine gesetzliche Rente aufbessert. Für Höherverdiener ist zudem lukrativ, dass sie die Beiträge alternativ steuerlich absetzen können.

Die Zulagen bekommt man nur für bestimmte Sparverträge geschenkt. Die Regeln für diese Verträge sind so kompliziert, dass viele davor zurückschrecken, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Doch das ist falsch. Die gesetzlichen Regeln sollen vor allem gewährleisten, dass das Spargeld sicher angelegt ist und man darüber nicht vor Eintritt in die Rente verfügen soll. Diese Regeln muss man akzeptieren, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind – dafür bekommt man ja auch etwas geschenkt.

Selber entscheiden muss man, wem man sein Spargeld anvertraut – das hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Und dabei kann man leider Fehler machen!

Mit welchen Verträgen sollten Sie „riestern“?

Für die Altersvorsorge mit Riester-Produkten kommen drei Wege in Betracht. Sie können bei allen Sparformen später auch umsteigen, wenn Sie sich für eine andere Sparform entscheiden.

  • Vertrag bei einer Versicherung (Rentenversicherung) Von Rentenversicherungen raten wir grundsätzlich ab – wegen der meist sehr hohen Kosten, die sogar die Zulage auffressen können.
  • Vertrag bei einer Investmentgesellschaft (Fondssparplan) Ein Fondssparplan ist für all diejenigen sinnvoll, die an eine höhere Renditechance  bei Aktien glauben. Aber natürlich ist auch das Risiko größer.
  • Vertrag bei einer Sparkasse oder einer Bank (Banksparplan) Sparpläne bei einer Sparkasse oder bei einer Bank favorisieren wir zurzeit. Da machen Sie nichts falsch.

Im Heft Finanztest November 2012 sind einige Sparkassen und Banken genannt, die auch überregional anbieten. Bei der Hamburger Sparkasse gibt es leider nur Rentenversicherungen. Am besten ist ein Anbieter mit guten Konditionen und „Null” (oder max. 10 Euro) Kosten. Hier nennen wir Ihnen einige Anbieter:

  • Sparkasse Radevormwald Hückeswagen – Tel. (02195) 6010
  • Sparkasse Ennepetal-Breckerfeld – Tel. (02333) 9860
  • Sparkasse Paderborn-Detmold – Tel. (05231) 9301
  • Sparkasse Holstein – Tel. (01803) 3667733

Es ist kein Problem, dass das Geldinstitut nicht an Ihrem Wohnort sitzt! Einfach anrufen, Antrag schicken lassen, ausfüllen und abschicken. Dann wird dort ein Konto für Sie eingerichtet, jeden Monat fließt automatisch von Ihrem Girokonto die Sparrate dorthin. Anfang des nächsten Jahres schickt Ihnen das Geldinstitut den Antrag für die Zulagen zu, den Sie einmalig ausfüllen und zurückschicken müssen. Das ist alles! Übrigens laut Handelsblatt vom 31. März 2005 ist „Der Banksparplan ist der stille Star der Riester-Rente”.

Quelle: VBZ Hamburg

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein