Start Allgemein Darf man das „legale Abzocke“ nennen? CityBKK

Darf man das „legale Abzocke“ nennen? CityBKK

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Am 12. Juni 2013 beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung„, demzufolge für alle gesetzlich Krankenversicherten, die ihre Beiträge nicht bezahlen konnten, die überhöhten Säumniszuschläge von 60 Prozent pro Jahr reduziert oder gar erlassen werden sollen. Im normalen Leben wären solche Zinsen Wucher und verstießen gegen die guten Sitten, aber im Sozialrecht sind sie gesetzlich vorgesehen. Die Zuschläge sollten sicherstellen, dass die 2007 eingeführte Versicherungspflicht auch eingehalten wird. Tatsächlich haben sie jedoch nicht wenige Menschen in Existenzängste oder gar in den Ruin getrieben. Deshalb wurden sie jetzt auf ein normaleres Maß herabgesetzt.

Doch das Gesetz ist noch nicht in Kraft — und diesen Umstand nutzt die insolvente und in Abwicklung befindliche CityBKK aus:

Am 26. Juni, also zwei Wochen nach Verabschiedung des Entlastungsgesetzes, erscheint bei Frau M. in Hamburg-Altona der Gerichtsvollzieher und will 6.000 Euro Säumniszuschläge eintreiben — wohl gemerkt: nur Säumnisgebühren, denn die eigentlichen Beitragsschulden von ca. 1.600 Euro aus den Jahren 2009 und 2010 hat Frau M. schon Ende 2012 vollständig bezahlt.

Frau M. ist selbstständig. Sie betreibt ein kleines Geschäft, von dessen Einkünften sie nicht leben kann. Ihr Mann muss sie zusätzlich unterstützen. Beide zusammen können diese unsinnige Gebühr nicht aufbringen. Zumal Frau M. inzwischen ihre Beiträge wieder regelmäßig entrichtet.

Selbst wenn die CityBKK rein formaljuristisch auf der sicheren Seite stehen sollte — das neue Gesetz wurde zwar vom Bundestag in dritter Lesung beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft getreten –, stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die überhöhten Säumniszuschläge von 60 Prozent wurden abgeschafft, weil sie genau den hier sichtbaren Effekt hatten: Sie trieben Menschen in die Not und in die Insolvenz. Dass das bis zum letzten Tag noch wiederholt wird, egal wie es den Menschen damit geht, ist ein Skandal!

Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, das Entlastungsgesetz schnellstmöglich in Kraft zu setzen und die Krankenkassen anzuweisen, die Eintreibung überhöhter Säumniszuschläge umgehend einzustellen.

Stand vom Montag, 1. Juli 2013

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