Der Bundestag hat heute in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auch beim Betreuungsgeld einen Beschluss gefasst: Eltern, die ab August Anspruch darauf haben, können es auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen.
Der Bundestag hat heute in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause auch beim Betreuungsgeld einen Beschluss gefasst: Eltern, die ab August Anspruch darauf haben, können es auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen.