Dark Mode Light Mode

Steinigung

Der Iran hält in seinem neuen Strafgesetzbuch an der Steinigung als Todesstrafe fest, eröffnet den Richtern aber einen Ermessensspielraum. In einer der Nachrichtenagentur AFP heute vorliegenden Neufassung heißt es unter dem entsprechenden Paragrafen 225, der Richter könne eine andere Hinrichtungsart bestimmen, „wenn es keine Möglichkeit zur Steinigung gibt“.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Großauftrag

Next Post

Ausschreitungen