Dark Mode Light Mode

Facebook setzt sich durch

Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Der deutsche Datenschützer Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Grund für Schießerei in Seattle

Next Post

Thatcher-Biographie