Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Der deutsche Datenschützer Thilo Weichert musste in seinem Kampf um Pseudonyme für Facebook-Nutzer auch in der zweiten Instanz eine Schlappe einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig lehnte die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab.