Dark Mode Light Mode

Klageabweis wegen Aschewolke

Die beiden Fluggesellschaften Air Berlin und Condor scheiterten mit einer Klage aufgrund von Flugverboten. Am 25. Mai 2011 erteilte die Flugsicherung für mehrere Stunden keine Starterlaubnis für verschiedene Flughäfen, nachdem in Island ein Vulkan ausgebrochen war, dessen Aschewolke zu erheblicher Sichtbeeinträchtigung führte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt verhinderte nun die Klage gegen die Deutsche Flugsicherung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

"Die 66"-Messe in München

Next Post

Haselsteiner erhöht Westbahn-Beteiligung