Start Allgemein Kontrolle nach Würfelprinzip

Kontrolle nach Würfelprinzip

90

Im Streit um flächendeckende Kontrollen der Mitarbeiter bei der Modekette Hollister haben der Frankfurter Betriebsrat und das Unternehmen eine vorläufige – merkwürdig anmutende – Einigung erzielt. Taschen und Jacken der Mitarbeiter in der Frankfurter Filiale werden bis zum Abschluss einer endgültigen Betriebsvereinbarung nach dem „Würfelprinzip“ kontrolliert: Wer einen Vierer würfelt, wird überprüft. Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte das Verfahren über die Arbeitsbedingungen ob der Einigung am Donnerstag ein.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein