Verbraucherschützer raten Kunden der insolventen Drogerie-Kette Schlecker, ihre Gutscheine bald einzulösen. Die sächsische Verbraucherzentrale erklärte, wenn das Insolvenzverfahren erst eröffnet sei, werde es schwierig, seine Ansprüche geltend zu machen. Die Verbraucher müssten ihre Forderungen dann an den Insolvenzverwalter richten. – Schlecker hatte am Montag Insolvenz angemeldet. Gestern wurde auch für die Tochter „Ihr Platz“ ein Insolvenzverfahren beantragt.