Wer vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, geht beim Weihnachtsgeld leer aus. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Die Richter erklärten, das gelte vor allem, wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung in erster Linie die Treue der Beschäftigten zum Betrieb belohnen wolle. – Das Gericht wies damit die Klage eines Mannes gegen seinen früheren Arbeitgeber ab. ( Az.: 6 Sa 115/11 )
Quelle:MDR