Bundesministerien sind Bürgern gegenüber zur Auskunft verpflichtet.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Ministerien dürften Info-Anträge nicht mit dem Verweis ablehnen, die angeforderten Unterlagen beträfen die Regierungstätigkeit. Konkret ging es um zwei Klagen gegen das Bundesjustizministerium. Es hatte Anfragen von Bürgern zum Kindschaftsrecht und zu Stellungnahmen im Petitionsausschuss abgelehnt. Jetzt muss das Ministerium die gewünschten Informationen doch herausrücken. Der Bundes-Datenschutz-Beauftragte Schaar begrüßte das Urteil. Damit sei nun sichergestellt, dass Anfragen von Bürgern nicht ins Leere liefen.
Quelle:MDR