Start Allgemein Urteil

Urteil

118

Urlaubsansprüche sind nicht vererbbar.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, nach dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt die Entschädigung für entgangenen Urlaub. Im Streitfall hatte die Ehefrau eines verstorbenen Kraftfahrers geklagt. Wegen einer schweren Erkrankung konnte der Mann seinen Urlaub für zwei Jahre nicht nehmen. Nach seinem Tod wollte die Frau den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt haben. ( AZ: 9 AZR 416/10 ).

Quelle:MDR

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein