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Atlanticlux-auch wir sind natürlich lernfähig

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Nicht immer stellen sich unsere Informationen die wir bekommen „als vollumfänglich Wahr“ heraus, insofern schauen wir uns dann immer auch Hinweise an, die dann möglicherweise ein anderes Bild zeigen.

Atlantic Lux ist kein unumstrittenes Unternehmen, nicht weil das Unternehmen oder sein Produkt schlecht ist, sondern wegen dem Thema „Nettopolice“. Das was eigentlich einmal als Fortschritt in der Transparenz von Kapitalmarktprodukten gedacht war, hat sich im Nachinein als „Boomerang“ für das Unternehmen erwiesen.Auch mit so manchem Urteil was hier im Internet von Anwälten, muss man offensichtlich vorsichtig sein, denn manchmal ist es nicht das letztinstanzliche Urteil sondern war nur ein „Etappenteilsieg“ das Rennen hat man dann aber verloren. Nun mit einem verlorenen Prozess lässt sich schlecht auf Mandantenfang gehen.Auch ist das Provisionsfactoring keine Pflicht für den Berater sondern lediglich eine Wahlchance, er entscheidet selber ob er das möchte oder nicht.

Verbände und Anlegerschützer verlangen mehr Transparenz bei den Kosten.Das Modell der Nettopolice bietet genau das, denn der Kunde weiss genau wieviel Geld er für die Beratung, seine Beratung, an den Berater zahlt.Jeder Berater hat natürlich, wie Sie und ich, seinen Lohn verdient, wenn er ordentlich arbeitet.Nur im Bereich der Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen scheinen das viele Menschen nicht zu akzeptieren.Oft ist es hier der Neidfaktor, denn viele Menschen habend en Gedanken „der verdient mit meinem Abschluss jetzt tausende von Euro, mehr als ich im ganzen Monat“. Leider in 99% aller Fälle falsch. Schlimmer ist noch, daß der Vermittler für seine Beratung haftet. Haften Sie für die Brötchen die Sie als Mitarbeiter einer Bäckerei backen auch noch Jahre später?

Gönnen Sie, wenn Sie eine gute Beratung bekommen haben, dem Berater seinen Lohn.Eine Nettopolice macht aus unserer Sicht heute mehr Sinn als noch vor einigen Jahren. Es ist schade, dass sich dieses System nicht Markt übergreifend durchgesetzt hat.

4 Kommentare

  1. Etappensieg? Nehmen wir meine aktuellen Zahlen:

    Von 20 gerichtlichen Fällen, in denen die zumindest die erste Instanz bereits beendet ist,
    – wurden drei per Vergleich beendet;
    – zwei verloren, wovon einer noch in Berufung ist.

    Es bleiben 15 Fälle,
    – wovon zwei rechtskräftig gewonnen wurden,
    – die übrigen zumindest erstinstanzlich.

    In diesen verbleibenden 13 Fällen hat die Vermittlerseite in zwei Fällen Berufung eingelegt, diese aber verloren.

    Es bleiben 11 Fälle, in denen die Gegenseite ebenfalls überwiegend Berufung eingelegt hat, über die aber noch nicht entschieden ist. Zudem wurde in einem Fall die Klage per Versäumnisurteil abgewiesen, die zweite Verhandlung steht noch aus. In dem übrigen Fällen ist noch unklar, ob die klagabweisende Urteile der 1. Instanz rechtskräftig werden.

    So schlecht ist die (Zwischen)Bilanz also nicht, oder? Nichts mit „Mandantenfang“!

    P.S. Und glauben Sie mir: Die gesamte Thematik ist wesentlich vielschichtiger und umfangreicher, als sich das in kurzen Beiträgen – oft mehr oder weniger reduziert auf die (angebliche) „Kostentransparenz“ – darstellen lässt.

  2. Lieber Herr Rechtsanwalt Melchior,

    Sie tun gerade so, als ob Ihr Beispiel typisch wäre. Sie haben Atlanticlux alleine 81 mal getagt und dann nehmen Sie sich natürlich noch die Vertriebsgesellschaften vor. Nach meiner Auffassung – das ist aber eine sehr persönliche – haben Sie verstanden, dass man – wenn man google nur gut genug in den Griff bekommt – Mandanten für sich gewinnen kann. Ob wir dies Mandantenakquise nennen wollen, sei dahin gestellt. Ich habe einmal überschlagen, welchen Zeitaufwand Sie aufbringen müssen, um an diese Mandate zu kommen. Danach müssen Sie in der Region günstige Arbeitskräfte haben…

    In jedem Fall haben Sie mit Ihrer Aussage recht: Die Thematik ist sehr vielschichtig. Auch, was Ihr „Wirken“ anbelangt.

    Beste Grüße
    Michael Oehme

  3. Naja, Herr Oehme,

    Ihre offensichtliche Nähe zur FWU ist genau so wenig ein Geheimnis wie mehrere Presseartikel unter deren Logo und mit Ihrer Namensunterschrift mit einer – vorsichtig ausgedrückt – sehr schönfärberischen Interpretation des Urteils 7 Ob 13/10b des österreichischen OGH vom 17.o3.2010 mit der Standardschlagzeile „FWU-Nettopolicen auch in Österreich bestätigt“. Ganz so war es nicht, wie die Bundesarbeitskammer zutreffend mitteilt:

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nunmehr rechtskräftig über die Verbandsklage der Bundesarbeitskammer gegen fünf Vertragsklauseln der Vermittlungsgebührenvereinbarungen der Firma Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH entschieden. Zwei Vertragsklauseln wurden vom OGH als gesetzwidrig bzw. intransparent erkannt, drei Klauseln wurden vom Gericht für zulässig erkannt.

    Bekanntlich ging es um die Vermittlung einer Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. durch die Firma Blue Vest Equity.

    Im Übrigen, seien Sie getrost: So viel Zeit kostet es nicht, zwischendurch den einen oder anderen Artikel über Nettopolicen und Vermittlungsgebührenvereinbarungen zu schreiben. Und dem Irrtum, dass die Mechanismen von Google & Co. besonderer Aktivitäten oder gar Manipulationen meinerseits bedürften, sind schon andere erlegen.

    Und Mandantenakquise? Vielleicht mittelbar auch, aber: Sehr viele Kolleg(inn)en veröffentlichen heute auf Webseiten Informationen zu Rechtsgebieten, mit denen sie sich beschäftigen. Was sollte daran verkehrt sein?

  4. Naja, Herr Rass – von der Anwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern verordnet – nicht mehr RA Melchior,
    mir stellt sich die Frage, was man anstellen muss, um seine Berufszulassung zu verlieren. Mit Kleinigkeiten dürfte dies wohl nicht gehen. Mir ist das in den letzen 40 Jahren nicht passiert, es gab auch keine Versuche oder Anlass hierzu.
    Ihnen scheint das egal zu sein, dass Sie jetzt als Assistent für eine RA arbeiten müssen.

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