Dark Mode Light Mode

Förderung von erneuerbaren Energien

Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen insbesondere Investitionszuschüsse für Solaranlagen, Pelletheizungen und Wärmepumpen.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen udn aller anderen Verberaucherzentralen, beraten anbieterunabhängig zu Förderprogrammen, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zu allen anderen Energiesparfragen. Der Eigenanteil je Beratung beträgt 5 €, eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale Hessen ist erforderlich.

Quelle.VBZ Hessen

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Bayerisches Münzkontor: Warnung der Verbraucherzentrale

Next Post

Talkshow mit dem Papst