Start Allgemein Mietschulden und Kaution

Mietschulden und Kaution

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Mieter können ausstehende Mietzahlungen nach einer Kündigung ihrer Wohnung nicht einfach mit ihrer Kaution verrechnen lassen.

Dabei würde der Sicherungszweck der Kaution leerlaufen, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 139/10).

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